Sorgerecht 1.Das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern kann nicht bestehen bleiben, wenn es zwischen beiden zu ständigen Auseinandersetzungen auch körperlicher Art kommt, sondern wird dann auf einen Elternteil übertragen. (OLG Hamm, 5 UF 106/99) fpd Quelle: VAMV Rundbrief Sept./Okt. 2002, Ortsverband Frankfurt am Main. 2. Eine geschiedene Frau mit alleinigem Sorgerecht für das Kind kann nicht ohne Einverständnis des Vaters den Wohnort wechseln; obwohl dieser kein Sorgerecht hat, kann er den Aufenthalt seines Kindes mitbestimmen. (OLG Hamm, 2 UF 86/98) fpd 326) Quelle: VAMV, Rundbrief Sept./Okt. 2002, Ortsverband Frankfurt am Main
|
||
Seitenanfang | ||