Stieffamilien
Harz IV und Arbeitslosengeld II diskriminiert Stieffamilien
 
Bei der Gewährung von laufenden Leistungen nach dem SGB II wird seitens der Behörden bei der Berechnung das Einkommen und Vermögen des Stiefelternteils im Rahmen der sog. Bedarfsgemeinschaft angerechnet (und außerdem ohne Berücksichtigung eigener Unterhaltsverpflichtungen des Stiefelternteil).

Dies ist rechtlich sehr fragwürdig. Es wird geraten gegen ablehnende Bescheide Rechtsmittel einzulegen (vgl. SG Aurich,Az.: S 25 AS 2/05 ER, SG Düsseldorf, Az.: S 35 SO 28/05 ER  abgedr. in FamRZ 2005,S. 660).

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